Krankenkassen

Durch meine Doppelausbildung als Diplom Sozialpädagogin

in Verbindung mit einer qualifizierten Yogaausbildung

( 750 Stunden) beim Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. und der Europäischen Yogaunion sind die Yogakurse bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt nach den Richtlinien der Gesundheitsprävention § 20 SGB V.  

Somit besteht die Möglichkeit bei einer kontinuierlichen regelmäßigen Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. 

Diese ist bei den Krankenkassen einzureichen und die Kosten werden anteilig rückerstattet.
 

Ein Yogakurs von 12 - 16 Wochen ist von den Krankenkassen bezuschussungsfähig.

 

Die Höhe der Kostenübernahme ist von den einzelnen Krankenkassen abhängig:

ein Mindestsatz von 75,-€ bis zu 200 € sind möglich.

Bitte sich bei der eigenen Krankenkasse erkundigen!