Krankenkassen
Durch meine Doppelausbildung als Diplom Sozialpädagogin
in Verbindung mit einer qualifizierten Yogaausbildung
( 750 Stunden) beim Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. und der Europäischen Yogaunion sind die Yogakurse bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt nach den Richtlinien der Gesundheitsprävention § 20 SGB V.
Somit besteht die Möglichkeit bei einer kontinuierlichen regelmäßigen Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung auszustellen.
Diese ist bei den Krankenkassen einzureichen und die Kosten werden anteilig
rückerstattet.
Ein Yogakurs von 12 - 16 Wochen ist von den Krankenkassen
bezuschussungsfähig.
Die Höhe der Kostenübernahme ist von den einzelnen Krankenkassen abhängig:
ein Mindestsatz von 75,-€ bis zu 200 € sind möglich.
Bitte sich bei der eigenen Krankenkasse erkundigen!