Alle Yogakurse - Online und Präsenz - sind als Präventionsmaßnahme anerkannt und werden bezuschusst

Die Höhe der Kostenübernahme ist von den einzelnen Krankenkassen abhängig:

2 x pro Kalenderjahr werden die Kosten für Yoga nach einer Teilnahme von mindestens 8 - 12 Einheiten bezuschusst in Höhe von 80 - 100 % . 

Bitte sich bei der eigenen Krankenkasse erkundigen! 

Im Rahmen der Gesundheitsprävention § 20 SGB V bin ich von allen Krankenkassen zertifiziert, so dass die Kosten anteilig rückerstattet werden.

Die Grundqualifikation als Diplom Sozialpädagogin in Verbindung

mit einem anerkannten Yogastudium mit mehr als 750 Unterrichtsstunden beim Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. und der Europäischen Yogaunion und dem Abschluß als Yogalehrerin BDY/EYU bietet die Voraussetzungen für die Krankenkassenanerkennung. Ich habe für alle drei anerkannten Yogazeiten Konzepte bei der ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention) eingereicht, so dass ein Yogakurs von 8 Einheiten, 10 Einheiten oder 12 Einheiten frei wählbar ist.